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Allgemeine Geschäftsbedingungen

TM BRANDING

Tobias Mahlknecht · Zollstangenplatz 4 · 39100 Bozen (BZ) · Italien
 www.tm-branding.it

Deutsche Fassung für Geschäftskunden nach italienischem Recht
 Entwurf vom 7. Oktober 2026

Diese Bedingungen regeln die Beauftragung von Branding, Design, Websites, SEO, Animation, Video und sonstigen kreativen und digitalen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung und die Nutzungsrechte werden im jeweiligen Angebot festgelegt.

 

 

1 Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner ist Tobias Mahlknecht, handelnd unter TM BRANDING, mit der oben genannten Anschrift. Diese Bedingungen gelten ausschliesslich für Auftraggeber, die den Auftrag im Rahmen ihrer unternehmerischen, gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilen. Für Verbraucher gelten sie nicht.

1.2 Bei öffentlichen Auftraggebern gelten diese Bedingungen nur, soweit sie wirksam Vertragsbestandteil werden und mit zwingenden Vorschriften sowie den Vergabe- und Vertragsunterlagen vereinbar sind.

1.3 TM BRANDING stellt dem Auftraggeber die betreffende Fassung vor Vertragsschluss zur Verfügung. Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit die Parteien ihre Geltung vereinbaren. Die blosse Veröffentlichung auf einer Website ersetzt die Einbeziehung in den Vertrag nicht.

 

 

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots innerhalb seiner Gültigkeitsfrist oder durch Bestätigung einer Beauftragung durch TM BRANDING zustande. Website und allgemeine Werbeunterlagen sind keine verbindlichen Vertragsangebote.

2.2 Projektbezogene Vereinbarungen und Freigaben sollen zu Beweiszwecken in Textform, insbesondere per E-Mail, festgehalten werden. Gesetzliche Formerfordernisse, insbesondere für die besondere Zustimmung nach Ziffer 20, bleiben unberührt.

2.3 TM BRANDING darf geeignete Mitarbeiter und externe Fachkräfte zur Vertragserfüllung einsetzen. Die Verantwortung für deren Einsatz bei eigenen vertraglichen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; Ziffer 14 bleibt anwendbar.

 

 

3 Leistungsumfang und Änderungen

3.1 Massgeblich sind das Angebot und ergänzende Vereinbarungen, insbesondere zu Ergebnissen, Formaten, Sprachen, Seitenumfang, Funktionen, Terminen, Korrekturrunden und Nutzungsrechten. Nicht enthaltene Leistungen bedürfen einer zusätzlichen Beauftragung.

3.2 Änderungswünsche, zusätzliche Varianten und Änderungen bereits freigegebener Projektteile können Mehrkosten und Terminverschiebungen auslösen. TM BRANDING teilt die Auswirkungen mit und holt vor kostenpflichtiger Umsetzung die Zustimmung des Auftraggebers ein.

3.3 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz, Rankingplatz, Reichweite oder eine bestimmte Zahl von Anfragen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindliches Ergebnis vereinbart wurde. Vereinbarte technische Funktionen und konkrete Arbeitsergebnisse bleiben geschuldet.

 

 

4 Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt benötigte Inhalte, Informationen, Zugangsdaten, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit. Zugangsdaten sind über geeignete sichere Wege zu übermitteln. Feedback wird möglichst gebündelt durch eine bevollmächtigte Kontaktperson erteilt.

4.2 Bei verzögerter Mitwirkung werden betroffene Termine um die verursachte Verzögerung und eine angemessene, mitgeteilte Wiederanlaufzeit angepasst. TM BRANDING informiert über absehbare Auswirkungen und berücksichtigt die Interessen beider Parteien.

4.3 Dauert eine wesentliche fehlende Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist fort, darf TM BRANDING die davon betroffenen Arbeiten bis zur Mitwirkung aussetzen. Ein nachweisbarer Zusatzaufwand wird nur nach Mitteilung und Vereinbarung zusätzlich vergütet. Gesetzliche Rechte bei Vertragsverletzungen bleiben unberührt.

 

 

5 Termine und unvorhersehbare Hindernisse

5.1 Verbindliche Termine werden im Angebot oder ergänzend ausdrücklich vereinbart. Andere Zeitangaben dienen der Planung. Terminverschiebungen nach Ziffer 4 setzen voraus, dass die fehlende Mitwirkung die betreffende Leistung tatsächlich beeinträchtigt.

5.2 Bei ausserhalb der zumutbaren Kontrolle liegenden, nicht zu vertretenden Hindernissen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzögerung und nachträgliche Unmöglichkeit. Die betroffene Partei informiert unverzüglich und trifft zumutbare Massnahmen zur Begrenzung der Folgen. Krankheit, Drittanbieterausfälle oder Cyberangriffe bewirken nicht automatisch eine Befreiung von der Verantwortung.

5.3 Teilleistungen und ihre gesonderte Abrechnung sind zulässig, wenn sie vereinbart oder für den Auftraggeber sinnvoll nutzbar sind und die Abrechnung zuvor abgestimmt wurde.

 

 

6 Korrekturen Freigaben und Abnahme

6.1 Enthalten sind die im Angebot genannten Korrekturrunden. Fehlt eine Angabe, stimmen die Parteien den Umfang vor Beginn ab. Die Behebung eines von TM BRANDING zu vertretenden Mangels zählt nicht als kostenpflichtige Korrekturrunde.

6.2 Der Auftraggeber prüft vorgelegte Entwürfe insbesondere auf Inhalt, Schreibweise, Zahlen, Bildauswahl und Übereinstimmung mit seinen Vorgaben. Freigaben sollen dokumentiert werden. Sie betreffen nur die erkennbaren und tatsächlich geprüften Aspekte.

6.3 Fertige, abnahmefähige Ergebnisse werden zur Prüfung bereitgestellt. Soweit keine andere angemessene Frist vereinbart ist, werden zehn Arbeitstage für die Prüfung vorgesehen. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung. Blosses Schweigen führt aufgrund dieser AGB weder zur Abnahme noch zum Ausschluss von Mängelrechten. Gesetzliche Wirkungen einer tatsächlichen Annahme bleiben unberührt.

6.4 Veröffentlichungen, Druckaufträge oder der Produktivstart erfolgen nach Freigabe. Bei erkennbaren Fehlern oder Risiken weist TM BRANDING den Auftraggeber darauf hin. Verdeckte Mängel und eigene Pflichtverletzungen werden durch eine Freigabe nicht pauschal von der Verantwortung ausgeschlossen.

 

 

7 Vergütung und Zahlung

7.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sie sich in Euro zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer und sonstiger ausdrücklich ausgewiesener Abgaben. Der aktuelle Stundensatz ist im Angebot anzugeben; eine spätere Änderung gilt nicht rückwirkend für bestehende Aufträge.

7.2 Zusätzliche Leistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder einem zusätzlichen Festpreis berechnet. Fehlt eine Preisvereinbarung, wird diese vor Beauftragung geklärt; ein einseitig nachträglich festgesetzter Preis wird durch diese AGB nicht begründet.

7.3 Anzahlungen und Abschläge richten sich nach dem vereinbarten Zahlungsplan. Reisezeiten, Fahrtkosten, Spesen und Fremdkosten werden nur im vereinbarten Umfang zusätzlich berechnet.

7.4 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Ein abweichendes Zahlungsziel bedarf einer vertraglichen Grundlage. Für öffentliche Auftraggeber bleiben die anwendbaren besonderen Zahlungsregeln massgeblich.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten, soweit anwendbar, die gesetzlichen Verzugszinsen und Beitreibungskosten nach D.Lgs. 9 ottobre 2002, n. 231. Dazu gehört unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Pauschale von 40 Euro; ein ersatzfähiger Mehrschaden bleibt vorbehalten.

7.6 Bei fälligen, unbeglichenen Forderungen darf TM BRANDING nach schriftlicher Zahlungsaufforderung, angemessener Nachfrist und Ankündigung die betroffenen weiteren Leistungen verhältnismässig aussetzen. Berechtigte Einwendungen und gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt. Diese Befugnis erlaubt keine Löschung von Kundendaten oder eigenmächtige Übernahme von Kundendomains.

 

 

8 Fremdleistungen und Lizenzen

8.1 Kostenpflichtige Fremdleistungen wie Hosting, Domains, Druck, Fotografie, Übersetzung, Sprecher, Stockmaterial, Musik, Fonts, Plugins und Softwareabonnements bedürfen einer Vereinbarung über Anbieter, Kosten und Vertragsrolle.

8.2 Eine Bestellung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erfolgt nur mit entsprechender Vollmacht. Ist der Auftraggeber unmittelbarer Vertragspartner des Anbieters, gelten dessen vereinbarte Bedingungen. TM BRANDING bleibt für eigene Auswahl-, Beratungs- und Vermittlungsfehler nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und Ziffer 14 verantwortlich.

8.3 Beauftragt TM BRANDING Dritte zur Erfüllung eigener Vertragspflichten im eigenen Namen, führt dies nicht zu einem pauschalen Ausschluss der Verantwortung für diese Leistungen. Vereinbarte Fremdkosten sind zu erstatten; über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Kosten erfordern vorherige Zustimmung.

8.4 Drittmaterial unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen. Nutzungsumfang, Laufzeit, räumliche Grenzen, Verlängerungen und laufende Gebühren werden im Angebot oder in einer Lizenzübersicht angegeben, soweit sie für die vorgesehene Nutzung wesentlich sind.

 

 

9 Websites Betrieb und technische Betreuung

9.1 Vereinbarte Funktionen, Browser und Geräte werden im Angebot oder Projektbriefing festgelegt. Ohne besondere Vereinbarung wird bei Übergabe die Funktion in den dann aktuellen stabilen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge sowie eine responsive Darstellung für übliche Desktop-, Tablet- und Smartphonegrössen zugrunde gelegt.

9.2 Hosting, Domainverwaltung, Updates, Backups, Wiederherstellung, Sicherheitsüberwachung, laufende Inhaltsänderungen und Support nach Übergabe sind nur enthalten, soweit ausdrücklich vereinbart. Ein Betreuungsvertrag soll insbesondere Umfang, Intervalle, Reaktionszeiten und Verantwortlichkeiten festlegen. Mängelrechte aus der ursprünglichen Leistung bleiben bestehen.

9.3 Nach Übergabe verantwortet der Auftraggeber den Betrieb, soweit keine Betreuung durch TM BRANDING vereinbart ist. Die Parteien dokumentieren die Übergabe erforderlicher Administrationszugänge. Kundendomains werden, soweit möglich, auf den Auftraggeber registriert; Anbieterbedingungen bleiben zu beachten.

9.4 Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte sowie Plattform- oder Softwareänderungen können Zusatzaufwand auslösen. Mängelrechte entfallen nur insoweit, wie die betreffende Änderung den beanstandeten Fehler verursacht hat. Eine vollständige Ausfallsicherheit oder dauerhafte Unangreifbarkeit wird ohne besondere Vereinbarung nicht zugesagt.

 

 

10 Arbeitsdateien und Nutzungsrechte

10.1 Geschuldet sind die vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse. Offene Design-, Animations- und Schnittdateien, Rohmaterial, verworfene Entwürfe und interne Produktionsmittel sind nur enthalten, wenn ihre Herausgabe vereinbart wurde. Bei Websites umfasst die Übergabe die für den vereinbarten Betrieb und die vereinbarte Administration erforderlichen Dateien und Zugänge; ausdrücklich beauftragter Quellcode ist herauszugeben.

10.2 Schutzfähige Ergebnisse unterliegen insbesondere der Legge 22 aprile 1941, n. 633. Urheberpersönlichkeitsrechte und Rechte Dritter bleiben unberührt. Diese AGB begründen keinen gesetzlichen Urheberrechtsschutz für nicht schutzfähige Inhalte und schliessen tatsächlich entstandene Miturheberrechte nicht aus.

10.3 Nutzungsarten, Ausschliesslichkeit, Gebiet, Dauer und Bearbeitungsbefugnisse werden projektbezogen vereinbart. Ohne besondere Regelung erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im für den erkennbaren Vertragszweck erforderlichen Umfang. Dazu gehören übliche betriebliche Nutzung und die hierfür notwendigen technischen Anpassungen; beauftragte Logos dürfen für die eigene Marke verwendet werden.

10.4 Die endgültige Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte steht unter der vollständigen Zahlung der auf das betreffende Ergebnis entfallenden Vergütung. Eine Nutzung vor Zahlung bedarf einer vereinbarten vorläufigen Erlaubnis. Rechte an bereitgestellten Kundeninhalten bleiben beim Auftraggeber beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten.

10.5 Eine Nutzung ausserhalb des eingeräumten Umfangs oder die Übertragung der Rechte auf andere Unternehmen bedarf einer ergänzenden Vereinbarung. Dienstleister dürfen die Ergebnisse im Auftrag des Kunden innerhalb dessen Nutzungsrechten einsetzen. Bearbeitungsrechte und Rechte zur Markenanmeldung sollten insbesondere bei Logos ausdrücklich im Angebot festgelegt werden.

 

 

11 Kundeninhalte und Ansprüche Dritter

11.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Texte, Bilder, Marken, Musik, Videos und Daten für den vereinbarten Zweck rechtmässig verwendet werden dürfen und erforderliche Zustimmungen vorliegen. TM BRANDING weist auf erkennbare Rechtsprobleme hin.

11.2 Soweit eine vom Auftraggeber zu vertretende Pflichtverletzung nach Ziffer 11.1 zu berechtigten Ansprüchen Dritter führt, erstattet er die dadurch verursachten angemessenen Abwehrkosten und stellt TM BRANDING von berechtigten Ansprüchen frei. Ein Mitverschulden von TM BRANDING ist zu berücksichtigen.

11.3 TM BRANDING informiert unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und ermöglicht eine abgestimmte Verteidigung. Anerkenntnisse und Vergleiche zulasten des Auftraggebers bedürfen dessen Zustimmung, die bei einem angemessenen Vergleich nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf.

 

 

12 Rechtliche Anforderungen an Ergebnisse

12.1 Eine umfassende rechtliche Prüfung, Markenrecherche oder Prüfung von Pflichttexten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftraggeber stellt erforderliche rechtliche Vorgaben und freigegebene Texte bereit, insbesondere für Datenschutz, Cookies, Anbieterkennzeichnung und branchenspezifische Pflichtinformationen.

12.2 Vereinbarte technische Complianceleistungen, etwa ein bestimmter Umfang der Barrierefreiheit oder die technische Einrichtung eines Einwilligungsmanagements, sind entsprechend der Leistungsbeschreibung umzusetzen. Gesetzliche Eigenpflichten von TM BRANDING sowie Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

 

 

13 Mängelrechte

13.1 Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit oder geschuldeten Funktion abweicht. Rein subjektive Änderungswünsche sind kein Mangel, sofern die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind.

13.2 Erkennbare Mängel sollen bei Prüfung mitgeteilt werden. Für Anzeige, Fristen, Verjährung und Rechtsfolgen gelten die auf den konkreten Vertrag anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere je nach Einordnung die Regeln zum appalto oder contratto d’opera. Eine einheitliche siebentägige Ausschlussfrist wird nicht vereinbart.

13.3 Der Auftraggeber beschreibt Mängel nachvollziehbar und ermöglicht die erforderliche Prüfung. TM BRANDING behebt zu vertretende Mängel ohne Zusatzvergütung innerhalb angemessener Frist. Sonstige gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.

13.4 Störungen aufgrund von Umständen ausserhalb der geschuldeten Leistung können gesondert vergütete Unterstützung erfordern. TM BRANDING informiert vor kostenpflichtigen Arbeiten; eine Fehlermeldung allein ist keine kostenpflichtige Beauftragung.

 

 

14 Haftung

14.1 TM BRANDING haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die folgenden Einschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Verletzungen von Pflichten aus Vorschriften der öffentlichen Ordnung oder für sonstige zwingende Haftung. Insbesondere Art. 1229 Codice Civile bleibt unberührt.

14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf unmittelbare, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden beschränkt. Unter denselben Voraussetzungen ist die Haftung für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ausgeschlossen.

14.3 Die Einschränkungen gelten auch für die Haftung wegen eingesetzter Hilfspersonen, jedoch stets vorbehaltlich Ziffer 14.1. Gesetzliche Ansprüche betroffener Personen nach der DSGVO werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

 

 

15 Vorzeitige Beendigung und laufende Leistungen

15.1 Beendet der Auftraggeber einen Projektvertrag ohne eine TM BRANDING zurechenbare Pflichtverletzung vorzeitig, richten sich Vergütung und Entschädigung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gegebenenfalls Art. 1671 oder 2227 Codice Civile. Erbrachte Leistungen, erstattungsfähige Aufwendungen und ein gesetzlich ersatzfähiger entgangener Gewinn werden nachvollziehbar abgerechnet; ersparte Kosten und bereits geleistete Zahlungen werden berücksichtigt.

15.2 Bei Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Beendigungsrechte und Voraussetzungen. Für laufende Betreuung, Hosting oder SEO werden Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist im Angebot festgelegt. Ohne solche Vereinbarung läuft die Betreuung unbefristet und kann von beiden Parteien mit 30 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.

15.3 Vorauszahlungen für nicht erbrachte und nicht anderweitig geschuldete Leistungen werden zurückerstattet. Die Parteien koordinieren die Übergabe von Kundendaten, vereinbarten Ergebnissen und Zugängen. Zusätzliche Migrationsleistungen sind nur bei gesonderter Beauftragung kostenpflichtig. Gesetzliche Herausgabe- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.

 

 

16 Referenzen und Vertraulichkeit

16.1 TM BRANDING darf bereits vom Auftraggeber öffentlich veröffentlichte fertige Arbeiten mit dessen Namen als sachliche Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und auf Social Media zeigen, soweit keine entgegenstehende Vereinbarung oder berechtigte Vertraulichkeitsinteressen vorliegen. Der Auftraggeber kann der künftigen Referenznutzung aus berechtigtem Grund widersprechen.

16.2 Nicht veröffentlichte Arbeiten, vertrauliche Informationen, personenbezogene Inhalte und Aussagen, die eine Empfehlung durch den Kunden nahelegen, werden nur mit entsprechender Freigabe verwendet. Erforderliche Rechte Dritter sind zu beachten.

16.3 Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare oder bezeichnete Informationen vertraulich und geben sie nur an für die Vertragserfüllung erforderliche, entsprechend verpflichtete Personen weiter. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig.

 

 

17 Datenschutz und digitale Werkzeuge

17.1 Personenbezogene Daten werden nach der DSGVO und den anwendbaren italienischen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Die jeweilige Rolle und Rechtsgrundlage richten sich nach der tatsächlichen Verarbeitung. Informationen zu eigenen Verarbeitungen enthält die Datenschutzerklärung unter www.tm-branding.it/datenschutzerklaerung/. Diese AGB ersetzen keine Datenschutzinformation.

17.2 Verarbeitet TM BRANDING personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa im Rahmen einer betreuten Website, schliessen die Parteien vor Beginn einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser regelt insbesondere Weisungen, Sicherheitsmassnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Drittlandtransfers und die Rückgabe beziehungsweise Löschung.

17.3 Cloud- und KI-Werkzeuge dürfen nur unter Beachtung der vereinbarten Vertraulichkeit, Datenschutzpflichten und Lizenzbedingungen eingesetzt werden. Vertrauliche Kundendaten oder personenbezogene Daten werden nicht ohne geeignete rechtliche und vertragliche Grundlage in solche Systeme eingegeben. Wird eine besondere Herstellungsweise, Exklusivität oder Schutzfähigkeit benötigt, legen die Parteien diese im Angebot fest.

 

 

18 Schlussbestimmungen

18.1 Die bei Vertragsschluss einbezogene AGB-Fassung bleibt für diesen Vertrag massgeblich. Neue Fassungen gelten nicht automatisch für bestehende Verträge. Änderungen bedürfen einer Vereinbarung.

18.2 Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die übrigen Bestimmungen nur nach Massgabe der gesetzlichen Regeln. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

18.3 Arbeitstage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von TM BRANDING.

 

 

19 Recht und Gerichtsstand

19.1 Es gilt italienisches Recht. Zwingend anwendbare Vorschriften und die einschlägigen internationalen Zuständigkeitsregeln bleiben unberührt.

19.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbaren die Parteien, soweit zulässig und unter Einhaltung der anwendbaren Formerfordernisse, die ausschliessliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Bozen, Italien. Diese Regelung gilt ausschliesslich für die in Ziffer 1 genannten Geschäftskunden.

 

 

Besondere Zustimmung gemäss Art 1341 und 1342 Codice Civile

Der Auftraggeber erklärt, die folgenden Bestimmungen gesondert geprüft zu haben, und genehmigt sie ausdrücklich und spezifisch:

Ziffer 4.3 — Aussetzung betroffener Arbeiten bei fehlender Mitwirkung.

Ziffer 7.6 — Aussetzung weiterer Leistungen bei Zahlungsverzug.

Ziffer 10.5 — Zustimmungserfordernis für Nutzung ausserhalb des eingeräumten Umfangs und Übertragung auf andere Unternehmen.

Ziffern 14.2 und 14.3 — Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit, Ausschluss von entgangenem Gewinn und ausgebliebenen Einsparungen sowie Anwendung auf Hilfspersonen, jeweils vorbehaltlich Ziffer 14.1.

Ziffer 19.2 — Ausschliessliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Bozen.

 

Ort und Datum: Bozen, 7. Oktober 2026